Der SGVHT (Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen) übernimmt als Dachverband zentrale Funktionen für die Mitgliedsinstitute.
Über 19.900 Mitarbeitende arbeiten daran, unseren Kunden ein qualitativ hochwertiges Finanzdienstleistungsangebot zu unterbreiten.
Mehr zur S-FinanzgruppeUnterstützen Sie uns beim Support unserer Mitglieder sowie der Koordination von Aus- & Weiterbildungsangeboten und sozialen und kulturellen Projekten.
Starten Sie durch als Wirtschaftsprüfer, IT-Prüfer, Verbandsprüfer, Prüfer im Außendienst oder Mitarbeiter im Innendienst.
Aus- und Weiterbildungsangebote für Einsteiger, Professionals und Führungskräfte
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Alle Presseinformationen und Reden, die vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen in den letzten Jahren veröffentlicht wurden stehen Ihnen in unserem Presse-Center zur Verfügung.
Zum Presse-CenterDas institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Kundeneinlagen seit Jahrzehnten zuverlässig und ohne Ausfall. Es verbindet freiwillige Institutssicherung mit gesetzlicher Einlagensicherung bis 100.000 €.
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Kundeneinlagen seit Jahrzehnten zuverlässig und ohne Ausfall. Es verbindet freiwillige Institutssicherung mit gesetzlicher Einlagensicherung bis 100.000 €.
Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.
Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses institutsbezogene Sicherungssystem ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das System besteht aus drei Sicherungseinrichtungen:
Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren. Mehr Informationen zum Sicherheitssystem finden Sie unter
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr bewährtes Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.
Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden umfassend geschützt werden. Hierzu zählen im Wesentlichen:
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.