Die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen versteht sich als Verbund wirtschaftlich und rechtlich selbständiger Partnerunternehmen, die eng zusammenarbeiten und füreinander einstehen. Um die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Unternehmen zu systematisieren bzw. zu intensivieren, wurde ein Verbundkonzept ausgearbeitet, das sieben Bestandteile enthält.
Die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen verfügt erstens über ein gemeinsames Leitbild. Sie bekennt sich zu den Grundprinzipien des Sparkassenwesens: der Gemeinwohlorientierung, dem öffentlichen Auftrag, der kommunalen Anbindung und dem Regionalprinzip. Der regionale Verbund versteht sich als geschlossen auftretende und gemeinsam handelnde Organisation wirtschaftlich und rechtlich selbständiger und daher eigenständig handelnder Verbundinstitute.
Auf der Basis dieses Leitbilds wurden zweitens strategische Verbundziele festgelegt, Sparkassen sind öffentlich-rechtliche, dem Gemeinwohl verpflichtete Institute, die aber auch im Wettbewerb stehen. Mit den strategischen Verbundzielen definiert die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen Erfolgskennzahlen, die auch in Zukunft eine gute Balance zwischen Gemeinwohl- und Ertragsorientierung herstellen sollen und die es im Verbund zu erreichen gilt. Als strategische Oberziele wurden eine hohe Kundenzufriedenheit, Marktrelevanz durch Erhalt und Ausbau der Marktposition sowie wirtschaftliche Robustheit der Verbundinstitute definiert. Diese drei strategischen Oberziele zahlen wechselseitig aufeinander ein: Kundenzufriedenheit führt zu Marktrelevanz und macht wirtschaftliche Robustheit möglich. Marktrelevanz ist die Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Robustheit und fördert die Kundenzufriedenheit. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärkt über Investitionsmöglichkeiten Kundenzufriedenheit und Marktrelevanz. Als viertes strategisches Oberziel strebt die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen die weitere Verbesserung der Verbundzusammenarbeit an.
Drittens wurde ein Verbundstatut entwickelt, das die Abläufe und Entscheidungsfindung bei der Zusammenarbeit im Verbund verbindlich festlegt. Es sieht auf der Ebene des Verbandes einen Verbund- sowie einen Risikoausschuss vor. Während sich der Risikoausschuss mit Fragen des Risikomanagements und der Risikostrategie im regionalen Verbund befasst, soll der Verbundausschuss in erster Linie mögliche Felder der Verbundzusammenarbeit erschließen - die so genannten Fokusthemen, die den vierten Bestandteil des Konzepts bilden.
Fünftens strebt die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen einen geschlossenen Marktauftritt an. Mit dem Verbundkonzept wird das retailbezogene Privat- und Firmenkundengeschäft der Sparkassen mit dem Wholesale-Geschäft der Landesbank kombiniert. Ziel ist es, mit Hilfe einer einheitlichen Kundensegmentierung und mit klaren Kundenverantwortlichkeiten den Markt intensiv zu bearbeiten. Zudem soll nach außen dokumentiert werden, dass die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen eine wirtschaftliche Einheit darstellt.
Das Verbundstatut sieht sechstens eine konsolidierte Rechnungslegung des Verbundes vor, die bis zum Geschäftsjahr 2023 in Anlehnung an die International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wurde. Die Verbundrechenschaftslegung wird aktuell ausgesetzt, weil derzeit keine Notwendigkeit mehr für ein Verbundrating besteht. Sollte sich künftig dafür wieder ein Bedarf ergeben, kann die Verbundrechenschaftslegung ggf. auch in einer vereinfachten Version reaktiviert werden.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist das auf der Risikostrategie basierende gemeinsame Risikomanagement, mit dem unverträgliche Risiken in der Gruppe und damit die Gefahr von Stützungsfällen möglichst früh erkannt und vermieden werden sollen. Zu diesem Zweck wird ab 2025 auf das Risikomonitoring des Institutssicherungssystems der Sparkassen Finanzgruppe zurückgegriffen,, das die Sparkassen und die Helaba in Institute ohne auffällige Risikolage ("grün"), Institute mit Anhaltspunkten für eine erhöhte Risikolage ("gelb") und Institute mit Anhaltspunkten für eine besondere Risikolage ("rot") unterscheidet. Je nach Risikolage sind Informations-, Einblicks- und Einflussrechte vorgesehen.
Darüber hinaus wurde in den vergangenen Jahren ein regionaler Reservefonds zusätzlich und unabhängig von den Sicherungseinrichtungen der bundesweiten Sparkassen-Finanzgruppe aufgebaut und dotiert. Dieser Fonds wird ab 2025 in acht linearen Raten in den parallel aufzubauenden Zusatzfonds des Institutssicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe überführt.